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Werde in halbes jahr mein laden schliessen wegen vetragsende ,wann sollte ich arbeitslos2 antrag stellen ein monat davor oder?

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Wenn du tatsächlich das ALG - 2 und nicht das ALG - 1 meinst,dann kommt es darauf an mit was für Gelder du noch rechnen kannst ! Würdest du nämlich angenommen in 4 Monaten deinen Antrag stellen,dann greift der auf den 1.des Antragsmonats zurück und wenn du in diesem Monat dann noch Einnahmen hast,dann ist das Einkommen und wird nach Abzug von Freibeträgen angerechnet. Du musst dein Antrag in dem Monat stellen,in dem du dir sicher bist das du kein Geld mehr aufs Konto bekommst,also keine Einnahmen erzielst,es sei denn du hast eh zu wenig und weißt nicht wie du dich ein paar Wochen über Wasser halten kannst. Denn angenommen du würdest deinen Antrag im August stellen,bekommst aber irgendwann in dem Monat noch Einnahmen von angenommen 1500 € Netto aufs Konto,dann würdest du für diesen Monat eh keinen Anspruch auf Leistungen haben,wenn du z.B.Single sein würdest. Dann hast du nämlich soviel anrechenbares Einkommen,dass du in dem Monat der Antragstellung deinen Bedarf aus diesem anrechenbaren Einkommen noch selber decken könntest. Der Antrag für den August würde abgelehnt,der Anspruch würde dann erst ab 01.09.2016 gelten,wenn die anderen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt wären. Erst im Folgemonat wird dann das anrechenbare Einkommen zum Vermögen und das darf dann bis zum Schönvermögen nicht mehr angerechnet werden. Das beträgt min. 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,allgemein gilt,pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €.

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