Natürlich darfst Du einen Nachmieter suchen und den der Vermieterin vorschlagen.
Die Betonung liegt auf "vorschlagen". Die Vermieterin ist nicht verpflichtet, Deinen Nachmieter zu akzeptieren. Wenn sie will, kann sie kraft des Mietvertrages auf Bestehen des Mietverhältnisses bis zum 30.04. bestehen.
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