Du bist also Azubi und wohnst mit deiner ALG - 2 beziehenden Mutter zusammen !
Dann steht dir vom Jobcenter keine Erstausstattung zu,wenn du nicht wegen deiner Ausbildung ausziehen müsstest oder weil du ein Kind hast.
Es wird deiner Mutter kein Geld abgezogen,sie bekommt das was ihr laut SGB - ll zusteht,was abgezogen wird ist dein Einkommen und zwar von deinen Leistungen bzw.deinen Bedarf,denn du hast ja nun selber Einkommen und kannst deinen Bedarf zumindest teilweise selber decken.
Oder was denkst du wie das all die anderen machen,die bekommen auch nicht ihre Miete vom Staat gezahlt und können ihr Einkommen für ihren privaten Bedarf verwenden ?
Du kannst ab 18 jeder Zeit ausziehen wenn du dir das mit deiner Azubi Vergütung + Kindergeld + evtl.Unterhalt leisten kannst.
Wenn du das schaffst kannst du dann bei der Agentur für Arbeit BAB - beantragen und je nach dem was du selber an Netto Vergütung bekommst und ggf.Unterhalt vom Vater,könntest du dann noch etwas Anspruch auf BAB - haben.
Würde es nicht viel BAB - sein oder du auf Grund von Einkommen / Vermögen keines bekommen,dann könntest du beim Jobcenter dann noch einen Antrag auf einen Mietzuschuss nach § 27 Abs. 3 SGB - ll zu deinen ungedeckten KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) stellen.
Ob und wenn ja wie viel dir dann an BAB - zustehen könnte kannst du dir im Internet von einem kostenlosen BAB - Rechner berechnen lassen,dazu brauchst du aber das relevante Einkommen deiner Eltern.
↧